www.MYJOBNEXTDOOR.com Kinder von Hartz IV-Empfängern haben es oft nicht leicht, denn für sie gelten andere Regeln und Einkommensgrenzen als für alle anderen Schüler. Dies beginnt schon bei einem Aushilfsjob.
Wenn beispielsweise ein Kind eines Hartz IV-Empfängers in Berlin Abitur machen möchte und neben der Schule noch etwas Geld für einen Führerschein verdienen möchte, ist dies nur eingeschränkt möglich. Bei einem Aushilfsjob darf der Schüler nur 160 Euro pro Monat dazuverdienen. Alles was darüber liegt wird auf des Hartz IV angerechnet. In einer Bedarfsgemeinschaft bekommt beispielsweise ein alleinerziehendes Elternteil 359 Euro pro Monat, das Kind weitere 287 Euro für den Lebensunterhalt. Das Einkommen des Kindes aus einem Aushilfsjob wird hier mit eingerechnet, wenn es den Freibetrag von 160 Euro pro Monat überschreitet. Für einen Führerschein muss ein Schüler in Berlin mit Hartz IV-Hintergrund also schon sehr früh zu arbeiten anfangen
Nun hat allerdings auch der Gesetzgeber in Berlin erkannt, dass Fälle wie dieser problematisch sind. Durch die Einschränkung auf einen zu geringen Freibetrag würde in einem Fall wie diesem keine Motivation für das Erbringen von Leistungen in einem Aushilfsjob bestehen. Aus Gründen der Chancengleichheit wird nun über neue abzugsfreie Grenzen diskutiert.
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