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Wir suchen: Aushilfskräfte für unsere Filiale
Für unsere Filiale in Braunschweig suchen wir Aushilfskräfte.
Für unsere Filiale in Braunschweig (Schloss-Arkaden) suchen wir Aushilfskräfte.
Bolero sucht immer wieder motiviertes männliches oder weibliches Personal: * Barpersonal * Barpersonal mit Cocktailerfahrung * Servicepersonal
Bolero sucht immer wieder motiviertes männliches oder weibliches Personal: * Küchenhilfen
Bolero sucht immer wieder motiviertes männliches oder weibliches Personal: * Köche * Jungköche
Als Mitarbeiter im Innendienst nehmen Sie die Wünsche der Kunden am Telefon oder direkt vor Ort entgegen. Sie bedienen und beraten ihre Kunden, präsentieren und verkaufen die Produkte und halten den Verkaufsraum sauber.
Der Pizzaservice Joey’s ist eine deutsche Fast-Food-Kette. Um seine Gäste zu erreichen, bedient Joey’s seine Kunden auf zwei Vertriebswegen mit Direktverzehr und Homedelivery. Die Auslieferungen werden mit betriebseigenen Auslieferungsfahrzeugen wie Rollern oder PKWs erbracht. Als Fahrer überbringen Sie dem Kunden die Bestellung persönlich.
Pizzabäcker stellen die erforderlichen Zutaten nach den vorgegebenen Standards zusammen, rollen die Pizzateige aus, belegen sie, geben sie dann in den Pizzaofen und überwachen den Backvorgang. Ferner sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards eingehalten werden und jede Bestellung den Betrieb frisch verlässt.
Der Pizzaservice Pizza Express ist eine deutsches HomeDelivery Unternehmen. Um seine Gäste zu erreichen, bedient Pizza-Express seine Kunden auf zwei Vertriebswegen mit Direktverzehr und Homedelivery. Die Auslieferungen werden mit betriebseigenen Auslieferungsfahrzeugen wie Rollern, Pizza Bikes „Fahrrädern“ oder PKWs erbracht. Als Fahrer überbringen Sie dem Kunden die Bestellung persönlich.
www.MYJOBNEXTDOOR.com - Grundsätzlich gilt, dass ein Nebenjob bei einem Konkurrenzuntrenehmen nicht erlaubt ist und gegen arbeitsvertragliche Regelungen verstößt. Für jede Regel gibt es allerdings Ausnahmen und Schlupflöcher. So auch für den Zeitjob bei der Konkurrenz. In einigen Situationen kann ein Nebenjob bei einem Konkurrenzbetrieb in Ausnahmefällen erlaubt sein. Die Ausnahme kann dadurch zustande kommen, dass der Tarifvertrag nur einen unmittelbaren Nebenjob in einer Konkurrenzfirme verbietet. Das heißt, dass eine mittelbare Konkurrenztätigkeit durch den Tarrivvertrag erlaubt wird und kleinere Jobs im Zweitjob bei der Konkurrenz durchaus erlaubt sind, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.3.2010, 10 AZR 66/09. In dem verhandelten Fall hatte die Deutsche Post AG gegen einen ihrer Briefsortierer geklagt, weil dieser im Nebenjob für ein Konkurrenzunternehmen arbeitete. Die Argumente der Anklage bezogen sich auf den Tarifvertrag, der Nebentätigkeiten wegen unmittelbarem Wettbewerb untersagen darf. Da der Briefsortierer bei der Konkurrenz allerdings nur Zeitungen austrug und nicht Briefe sortierte, sah das Bundesarbeitsgericht in der Tätigkeit ...