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Befreiung von Rundfunkgebühren für ALG-II-Empfänger

June 17th, 2009

Ab Juli 2009 verschickt die Bundesarbeitsagentur mit jedem ALG-II-Bewilligungsbescheid automatisch auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden. Mit diesem neuen Verfahren soll der Aufwand für die ALG-II-Bezieher reduziert werden. Bisher musste der GEZ das Original des ALG II-Bescheids oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet allerdings auch weiterhin ausschließlich die GEZ.

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