Goldene Regeln für den Zweitjob
Friday, September 26th, 2008Bei einem Nebenjob müssen Arbeitnehmer einige Regeln beachten - ansonsten droht ihnen eine Kündigung im Hauptberuf.
Sicherheitshalber sollte der Mitarbeiter den Chef über jeden Zweitjob kurz schriftlich informieren. Denn, wird der Nebenjob trotz vertraglicher Verpflichtung verschwiegen, kann das eine Abmahnung oder sogar die Entlassung nach sich ziehen. Der Chef kann seinen Mitarbeitern zudem die Ausübung eines Zweitjobs verbieten, wenn sie beispielsweise für die Konkurrenz arbeiten wollen. Zudem dürfen Angestellte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Probleme kann es auch mit Nebenjobs im Urlaub geben. Der Chef darf es zum Beispiel untersagen, wenn Angestellte für ihren Zweiterwerb Urlaub nehmen wollen. Laufende Feierabendjobs müssen Angestellte in der Urlaubszeit allerdings nicht unterbrechen.